Was bedeutet die Bezeichnung DGUV Vorschrift 3?
Zuerst waren diese Vorschriften unter dem Kürzel BGV im Umlauf, kurz gesagt, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind die von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. 2014 wurde die BGV, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften umbenannt und unter dem Namen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Vorschriften 1-84 zusammengefasst. Die DGUV-Vorschriften stellen somit das sogenannte autonome Recht aller Berufsgenossenschaften dar. Damit sind diese Vorschriften für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften stets verbindlich. Über spezielle Unfallverhütungsvorschriften und die DGUV Vorschrift 3 wird die Langguth Consulting beratend Aufschluss geben können.
Beratung über das Thema DGUV Vorschrift 3
In Deutschland wird vieles über Gesetze und Verordnungen geregelt. Dazu gehört die DGUV Vorschrift 3. Sie ist mittlerweile ein fester Bestandteil in den Sicherheitskonzepten der meisten Firmen. Inhaltlich befasst sich die DGUV Vorschrift 3 mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 umfasst verschiedene Durchführungsanweisungen und spezielle Unfallverhütungsvorschriften. Die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 erklären, welche standardisierten Schutzvorgaben eingehalten werden sollen, um die DGUV V3 Prüfung erfolgreich abzuschließen. Außerdem sind in den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 auch Erläuterungen zu den verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften eingebunden. Die DGUV Vorschriften 3 befassen sich mit dem Schutz vor Gefahren, die durch den elektrischen Strom entstehen können. Neben wichtigen organisatorischen Vorschriften werden auch die Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Geräten geregelt. In Gebäuden, die von Behörden, Kitas, Schulen oder von anderen öffentlichen Einrichtungen benutzt werden, wird anstelle der DGUV Vorschrift 3 die DGUV Vorschrift 4 angewendet.
Was sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3?
Die Langguth Consulting kann durch eine umfassende Beratung darüber informieren, was elektrische Betriebsmittel überhaupt sind. Wie sollte eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden und welche Dinge sind sonst noch zu beachten? Wenn man die DGUV Vorschrift 3 genau nehmen möchte, dann sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sämtliche Gegenstände, die ganz oder auch teilweise dem Anwenden elektrischer Energie dienen sollen. Dazu zählt man unter anderem Gegenstände und Geräte zum Erzeugen, zum Fortleiten und Verteilen, Speichern und Verbrauchen elektrischer Energie. Zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören aber auch Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik, die ebenfalls elektrische Energie benötigen, um Informationen zu Übertragen und zum Verarbeiten. Die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV V3 Prüfung sind also bindend für nicht nur für große Geräte, sondern selbst für den Toaster, die Kaffeemaschine oder die Handbohrmaschine ist eine DGUV V3 Prüfung vorgesehen, im Prinzip müssen alle Geräte geprüft werden, die einen Stecker besitzen. So bringt man die Forderung der DGUV Vorschrift 3 unter einen Hut. Manche Unternehmen empfehlen eine Gefährdungsbeurteilung für die elektrischen Betriebsmittel über eine PC-Anwendung. Die Fragen zu konkreten Umgebungsbedingungen und Gefährdungen, sowie Fragen über eine exakte Anlagen- und Ortskenntnis können auch in bereits vorbereiteten Formularen beantwortet werden. Die automatisierte Auswertung zeigt dann eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und bestimmt die Festlegung der zukünftigen Prüffristen.
Was prüft man mit Hilfe der DGUV Vorschrift 3?
Einer DGUV V3 Prüfung werden alle elektrischen Maschinen, Anlagen und die dazugehörigen Betriebsmittel unterzogen, die man gewerblich nutzt. Dabei ist es ohne Belang, ob es sich um ortsfeste oder auch ortsveränderliche Betriebsmittel, Maschinen oder Anlagen handelt. Unter ortsfesten Anlagen versteht man fest in Gebäuden montierte Anlagen, die nicht abgebaut werden können. Dagegen sind ortsveränderliche Anlagen transportabel und mobil und sind deshalb an unterschiedlichen Orten einsetzbar.
Wie erfolgt eine DGUV V3 Prüfung?
Die Betriebsmittel werden immer einer Einzelprüfung unterzogen, die in drei Schritten vollzogen wird. Diese Schritte werden in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten und protokolliert. Diese Schritte sind Besichtigen, Erproben und Messen. Bei den einzelnen Schritte werden bestimmte Handlungen durchgeführt. Unter dem Punkt
– Besichtigen
wird eine Sichtprüfung der einzelnen Betriebsmittel durchgeführt, wobei besonderes Augenmerk auf eventuelle Beschädigungen gelegt wird. Auch ein Kabelbruch oder die unsachgemäße Verwendung der Betriebsmittel werden unter diesem Schritt festgehalten. Bei dem Schritt
– Erproben
werden Funktionsproben der einzelnen Betriebsmittel vorgenommen und deren Ablauf wird ebenfalls protokolliert.
– Messen
Bei diesem Schritt werden die vorgeschriebenen Messungen durchgeführt. Durch die Verwendung kalibrierter Messgeräte können zuverlässige und ganz korrekte Messwerte erzielt und vorgelegt werden. Beidem Check werden auch folgende Messungen durchgeführt:
– Schutzleiterwiderstand
– Schutzleiterstrom
– Berührungsstrom
– Isolationswiderstand und
– Ersatzableitstrom (alternativ)
Außerdem schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, welche Regeln für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel relevant sind und die auch der DGUV V3 Prüfung gerecht werden.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die DGUV V3 Prüfung darf laut Gesetzgeber nur von spezialisierten Personal durchgeführt werden. Dazu gehören einmal die sogenannten befähigten Personen und zum anderen das Elektrofachpersonal. Während Elektrofachkräfte die Ausbildung besitzen, müssen befähigte Leute über eine Berufsausbildung verfügen oder zumindest einen entsprechenden Kurs absolviert haben, der sie dazu befähigt, die DGUV V3 Prüfung durchzuführen. Zusätzlich müssen die beiden Personengruppen eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr besitzen und sie müssen sich mit der DGUV Vorschrift 3 auskennen und den dazugehörigen Messgeräten, um den E-Check ordnungsgemäß durchzuführen. Werden geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet, dann dürfen elektrotechnisch eingewiesene Personen die Prüfung durchführen, aber nur unter der Aufsicht einer EFK
Welche Fristen sind für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte vorgesehen?
Ortsveränderliche Elektrogeräte werden vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung bzw. einer Reparatur oder einer umfangreichen Instandsetzung geprüft. Die Prüffristen werden nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, wobei man als Richtwert eine Frist von 6 Monaten einhalten sollte. Maximale Richtwerte nach der DGUV Vorschrift 3 sind:
– 1 Jahr in Werkstätten, in Fertigungsstätten oder auf Baustellen
– 2 Jahre in Büros oder ähnlichen Einrichtungen mit gleichen Bedingungen
Nach der Gefährdungsbeurteilung können auch andere Fristen festgelegt werden, aber der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Anlagen und Betriebsmittel nach Vorschrift geprüft werden, damit ihr ordnungsgemäßer Zustand beglaubigt wird. Sollte in einem Schadensfall nachgewiesen werden, dass er auf eine fehlende Überprüfung zurückzuführen ist, muss der Unternehmer mit Konsequenzen rechnen, die teilweise gravierend sein können. Alle durchgeführten Prüfungen müssen detailliert und nachvollziehbar protokolliert und dokumentiert werden. Sicherheitshalber sollte bei der Prüfung eine Barcode-Kennzeichnung der Betriebsmittel verwendet werden, denn durch diese unverwechselbare Kennzeichnung können sich Kosten und Aufwand schon bei der 2. Prüfung relativieren.
Wer ist für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung verantwortlich?
Für sämtliche Prüfungen und Reparaturen sind immer die Betreiber verantwortlich. Sie sind für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben verantwortlich, aber auch für die Schäden, die durch Unterlassung entstehen. Damit sind sie auch für Planung und Durchführung der DGUV V3 Prüfung verantwortlich. Wird diese DGUV V3 Prüfung nicht korrekt durchgeführt, dann ist der Unternehmer für alle auftretenden Schäden voll haftbar. Bußgelder können fällig werden oder die Versicherungen können bei einem Unfall die Zahlung ganz oder auch teilweise verweigern. Das wäre der Fall wenn festgestellt wird, dass bei den Anlagen oder Betriebsmitteln keine oder eine unvollständige DGUV V3 Prüfung durchgeführt wurde.