Das DGUV V3 Prüfprotokoll – Da es in der Vergangenheit zu immer zahlreicheren Unfällen mit defekten Maschinen, Elektrogeräten sowie Anlagen gekommen ist, haben die deutschen Berufsgenossenschaften, der Gesetzgeber sowie die deutschen Unfallversicherer beschlossen, mit regelmäßigen Prüfungen sowie verbesserten Regelwerken eine höhere Betriebssicherheit zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen.
Was ist ein DGUV V3 Prüfprotokoll?
Die DGUV V3 Prüfung muss entsprechend dokumentiert werden. Dies geschieht mit einem gerichtssicheren Prüfprotokoll. Das heißt, dass das Protokoll vor Gericht beweiskräftig ist und diesem Stand zu halten hat. Somit kommt dem Prüfer eine große Verantwortung zu. Er kann sich sogar strafbar machen, wenn seine Angaben nicht stimmen. Das Protokoll muss daher folgende Punkte enthalten:
- das Datum der momentanen Prüfung,
- die Gerätebeschreibung und Bestandsnummer,
- eventuelle gefundene Mängel, Schäden
- Vorschläge und Fristen zur Behebung,
- absichtliche Behinderungen während des Betriebs und der Prüfung,
- alle erhaltenen Messwerte sowie
- das Datum der nächsten DGUV V3 Prüfung.
Abschließend muss der Prüfer das Protokoll unterschreiben und die Prüfplakette am geprüften Betriebsmittel anbringen.
DGUV V3 Prüfprotokoll – Welche Regelwerke sind maßgeblich?
Damit werden sowohl technische als auch rechtliche und sicherheitstechnische Belange abgedeckt:
- die DGUV V3 sowie V4 – die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- die VdS 3602 (Feuerschutzklausel der VdS Schadenverhütung GmbH)
- das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- die TRBS 1203 (technische Regeln für Betriebssicherheit)
- die VDE (Normen des Verbands der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker) und
- die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).
Die DGUV Vorschrift 3 ehemals BGV A3 bildet die Grundlage der wiederkehrenden Prüfungen nach der DGUV V3. Da sich der Name des für die Vorschrift Verantwortlichen Verbandes (des deutschen Dachverbandes der Berufsgenossenschaften mit den 27 deutschen Unfallversicherungsgesellschaften) geändert hat, wurde jener der Vorschrift geändert. Der deutsche Verband der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker wird mit VDE abgekürzt. Bei der VdS Schadenverhütung GmbH liegt der Fokus auf dem Brandschutz. Die betreffende Klausel ist daher als Feuerschutzklausel bekannt.
Was wird geprüft und wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung selbst kann durch Prüfbetriebe oder befähigte Personen, die dem Unternehmen angehören, das überprüft werden soll. Der Prüfservice muss entweder ein zertifizierter Elektrofachbetrieb sein oder ein ebenfalls zertifizierter Prüfbetrieb. Der Unterschied besteht darin, dass der Fachbetrieb neben den üblichen Elektroarbeiten auch die DGUV V3 Prüfung durchführt, der Prüfbetrieb aber nur nach der DGUV Vorschrift 3 prüft.
Der Prüfbetrieb ist angehalten, dafür zu sorgen, dass das befähigte Personal (DGUV V3) regelmäßig Weiterbildungen im jeweiligen Prüfbereich besucht. Natürlich müssen auch die geeigneten Prüf- und Messgeräte zur Verfügung stehen. Nach der DGUV Vorschrift 3 haben diese kalibriert und zertifiziert zu sein. Messgeräte dienen nur der reinen Messung, während Prüfgeräte sowohl zum Messen als auch zum Abgleich mit den gespeicherten Referenzdaten dienen.
Prüfbetriebe dürfen sowohl die VdS 3602 Prüfung (Feuerschutzklausel) als auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel abnehmen. Das heißt, für die Prüfung nach der Feuerschutzklausel muss der Prüfbetrieb über einen unabhängigen, von der Schadenverhütung GmbH zertifizierten Prüfer verfügen.
Alle Prüfungen müssen durch befähigtes Elektrofachpersonal nach der DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden. Darunter fällt auch die Prüfung nach der VdS Feuerschutzklausel. Die Prüfer sind weder dem Unternehmen noch dem Prüfbetrieb hinsichtlich der DGUV V3 Prüfung weisungsgebunden. Finden alle Prüfungen aus einer Hand statt, spart das dem Unternehmen zusätzliche Zeit und viel Geld.
Welche Voraussetzungen sind von befähigten Personen für eine DGUV V3 Prüfung mit einem DGUV V3 Prüfprotokoll zu erfüllen?
Diese Prüfungen dürfen nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis in diesem Bereich durchgeführt werden. Diese Fachkraft muss darüber hinaus einen Kurs nach der DGUV Vorschrift 3 absolviert und mit der entsprechenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Befähigte Personen für eine VdS Prüfung nach der Feuerschutzklausel müssen zusätzlich einen VdS Kurs erfolgreich abgeschlossen haben. Jede befähigte Person muss in regelmäßigen Abständen diverse entsprechende Schulungen und Weiterbildungen besuchen, um auf dem aktuellsten Stand der Technik und Bestimmungen zu sein.
Ist eine Weigerung zur Durchführung der Prüfung möglich?
Aufgrund der Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel, ist eine Weigerung rechtswidrig und kann eine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Die DGUV V3 Prüfung gewährleistet die Betriebssicherheit. Sie beugt Schäden und Mängel im Vorfeld vor, sodass keine groben oder weitreichenden Unfälle geschehen können. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleistet ist. Die Elektrogeräteprüfung garantiert, dass es zu keinen unbemerkten Kurzschlüssen oder Kabelbränden kommen kann. Die DGUV V3 Prüfung führt darüber hinaus zur Erhöhung der Langlebigkeit der Anlagen, Geräte und Maschinen. Das bringt eine enorme Kostenersparnis. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sorgt dafür, dass kostenintensive Betriebsstillstände vermieden werden.
Wenn das DGUV V3 Prüfprotokoll fehlt – Wie sehen die Konsequenzen aus?
Eine Weigerung sowie das Ignorieren der Aufforderung zur Mängelbehebung ist nicht sehr ratsam. Wer den E-Check bewusst unterbindet, macht sich gleich mehrfach strafbar. Die Konsequenzen nach der DGUV V3, des Arbeitsschutzgesetzes sowie nach der BetrSichV sind erheblich. Ganz besonders schlimm wird es, wenn es Verletzte oder gar Tote gegeben hat (§ 25 Abs. 1 BetrSichV, § 26 Nr. 2 ArbSchG).
Wer solche Handlungen mehrmals wiederholt und somit das Leben, die Gesundheit, sowie fremde Sachen von bedeutendem Wert anderer gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar und zur Verantwortung zu ziehen. Diese Gesetze schützen somit nicht nur Anlagen, Maschinen und Geräte, sondern hauptsächlich das Leben und die Gesundheit von Menschen. Das betrifft natürlich alle, die sich im Unternehmen aufhalten, auch Kunden, Botenfahrer, Fremdpersonal, etc. Die Betriebssicherheit gilt für alle im Betrieb anwesenden Personen.
Wann muss eine Prüfung nach der DGUV V3 mit Prüfprotokoll vorgenommen werden?
Die DGUV Prüfung muss generell vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Der Prüfbericht des Herstellers kann als Grundlage herangezogen werden. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, alle ihre Produkte vor dem Verlassen des Betriebes einer Prüfung zu unterziehen. Ist das nicht der Fall, muss das Betriebsmittel eine VDE Prüfung beim Käufer vor der ersten Inbetriebnahme durchlaufen. Die Grundlage für jede weitere Prüfung stellt die sogenannte Gefährdungsbeurteilung dar. Diese berücksichtigt darüber hinaus die Umgebungsumstände und -einflüsse.
Die Elektrogeräteprüfung für normale Büros ist alle zwei Jahre vorgesehen. Der E-Check für Werkstätten, Produktionsstätten, etc. muss jedes Jahre stattfinden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für Baustellen hat alle drei bis sechs Monate stattzufinden. Hier herrscht ein weitaus höheres Gefährdungspotential vor. Geschehen trotzdem Unfälle nach der DGUV Vorschrift 3, muss das Prüfungsintervall verkürzt werden. Für den Fall, dass Mängel gar nicht oder nur mangelhaft behoben werden, sind die Prüfabstände nach der DGUV Vorschrift 3 ebenfalls zu verkürzen.
Wer ist im Falle eines Unfalls verantwortlich?
Das ist letztendlich immer der Unternehmer oder Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass alle Normen, Vorschriften, Gesetze, etc. berücksichtigt werden und er darüber hinaus seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Rechtlich entbindet die Abtretung dieser Verantwortung an einen Prüfbetrieb den Unternehmer bzw. Betreiber nicht von seiner Verpflichtung oder Verantwortung. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Prüfservice zur VDE Prüfung bzw. DGUV Prüfung autorisiert ist. Er muss sich zudem vergewissern, dass der Prüfbetrieb der ihm auferlegten Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommt.
Kann die Prüfung verschoben werden?
Die Prüfung nach der DGUV V3 kann natürlich einige Tage verschoben werden. Das muss aus wichtigen Gründen geschehen, darf sich aber nicht über Wochen oder Monate erstrecken. Im Krankheitsfall, sei es seitens des Unternehmers oder des Prüfers, ist eine befähigte und qualifizierte Ersatzkraft zu benennen. Das ist besonders dann der Fall, wenn größere Anlagen nach der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden sollen und eine Führungskraft des Betriebes anwesend zu sein hat.
Der Ablauf der Prüfung
Die einzelnen vorgegebenen Schritte müssen genau eingehalten werden:
- Sichtkontrolle
- Funktionskontrolle
- Messung
- Dokumentation.
Die visuelle Prüfung des elektrischen Betriebsmittels sorgt dafür, dass es nicht schon durch mangelnde Isolierung oder Dellen zu Betriebsausfällen kommt. Danach erfolgt der Probebetrieb, um zu sehen, ob das Betriebsmittel überhaupt funktionstüchtig ist. Die anschließende Messung diverser Spannungen, Widerstände, Sicherheitsströme, etc. sorgt dafür, dass es zu keiner Überhitzung oder Ähnlichem kommt. Begleitend dazu werden alle Mängel, Werte, Fristen, Abweichungen, Maßnahmen etc. genau festgehalten. Abschließend wird die Prüfplakette auf den Betriebsmitteln angebracht.
Welche Vorteile bringt das Protokoll?
Das Protokoll kann zwar als Beweismittel gegen den Unternehmer bzw. Betreiber eingesetzt werden, kann aber auch genauso gut zu seinen Gunsten dienen. Ist dieser seinen Verpflichtungen immer nachgekommen, untermauert der Prüfbericht seine Unschuld und entlastet ihn vor Gericht. Darüber hinaus dient es als Dokumentation für die Versicherung. Dadurch vermindern die meisten Versicherungsgesellschaften ihre Prämien. Die Prüfintervalle werden danach ebenfalls reduziert, da ja stichhaltig anhand des Protokolls bewiesen werden kann, dass alles in Ordnung ist und nicht so oft geprüft werden muss. Darüber hinaus zeigt der Prüfbericht, wer geprüft hat, sodass diese Person im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden kann.
Fazit
Neben den bereits erwähnten Vorteilen spart sich der Unternehmer hohe Ausfallskosten durch Unfälle, teure Reparaturen und lange Wartungszeiten. Die Langlebigkeit der Betriebsmittel wird erhöht, sodass weniger Neuanschaffungen notwendig sind.