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Warum ist die Elektroprüfung nach DGUV V3 verpflichtend?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der 3. Verordnung (V3) zwingend eine Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vorgesehen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift betrifft alle Betriebe, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Zweck dieser Vorschrift ist es, Unfälle durch eine ordnungsgemäße Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie durch eine Prüfung elektrischer Anlagen in einem Unternehmen zu vermeiden.
Unterlässt der Betreiber die vorgeschriebene Elektroprüfung DGUV V3, haftet er persönlich für Schäden, die bei einer sachgemäßen Prüfung elektrischer Anlagen nicht entstanden wären.
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Welche elektrischen Betriebsmittel fallen unter die Elektroprüfung DGUV V3?
In einem Unternehmen unterliegen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen einer Überprüfung. Jedes bewegliche elektrische Gerät wird von einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfasst.
Darunter fallen alle elektrischen Werkzeuge, Büro- und Küchengeräte, sowie deren Anschlüsse. Beispielsweise sind dies:
- Elektrische Handsägen, Monitore und Stehleuchten
- Staubsauger, Toaster und Kaffeemaschinen
- Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen
Die DGUV V3 Prüfung schließt ebenso die Prüfung elektrischer Anlagen ein. Der Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Einheit wird als Anlage bezeichnet. Darunter fallen unter anderem:
- Niederspannungsverteilungen
- Beleuchtungsanlagen
- Elektrische Türanlagen und Schließvorrichtungen
Sind ergänzende Vorschriften für eine Elektroprüfung nach DGUV V3 zu beachten?
Für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt die europäische DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100 für die Prüfung elektrischer Anlagen. Außerdem sind einige Arbeitsschutznormen einschlägig, wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). In diesen Regelungswerken wird der Umfang und der Inhalt der DGUV V3 Prüfung konkretisiert.
Wird für die Durchführung einer Elektroprüfung nach DGUV V3 eine besondere Ausbildung benötigt?
Nur eine Fachkraft darf eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und eine Prüfung elektrischer Anlagen durchführen. Wer eine elektrotechnische Ausbildung, ein technisches Studium oder eine entsprechende Qualifikation erworben hat, gilt als befähigte Person im Sinne der DGUV V3.
Ebenso sollte die Fachkraft zeitnah nach der Ausbildung Praxiserfahrungen durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen gesammelt haben und sich durch Fortbildungen auf einem aktuellen Stand halten. Neben der technischen Qualifikation benötigt die Fachkraft das Wissen der gesetzlichen Vorschriften einer DGUV V3 Prüfung.
Die befähigte Person hat vor Beginn einer DGUV V3 Prüfung, die von ihr eingesetzten Prüfwerkzeuge auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und bei der Arbeit eine sichere Schutzkleidung zu tragen.
Abzugrenzen von einer Person, die eine generelle Befähigung für die Durchführung einer DGUV V3 Prüfung besitzt, ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Sie darf nur bestimmte festgelegte Betriebsmittel prüfen, für die sie ausgebildet ist. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ohne spezielle elektrotechnische Kenntnisse kann die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft durchführen. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist ihr untersagt.
Hat die Schutzklasseneinteilung elektrischer Betriebsmittel Auswirkung auf die Elektroprüfung nach DGUV V3?
Für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist es unabdingbar, die Schutzklasseneinteilung eines Elektrogerätes zu kennen. Die Gefahr eines Stromschlages ist nicht bei jedem Betriebsmittel gleich hoch, deshalb werden die Geräte in drei Schutzklassen eingeteilt. Je niedriger die Schutzklasse ist, desto höher sind die Gefahren eines elektrischen Schlages und damit die Anforderungen an eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Die Schutzklasse I zeichnet sich durch einen doppelten Schutz aus. Neben einer Basisisolierung wird an den leitfähigen Teilen des Gerätes eine Erdung hergestellt. Das liegt zum Beispiel bei einem Bügeleisen vor.
Geräte der Schutzklasse 2 weisen eine verstärke Isolierung auf. Die Isolierung soll verhindern, mit den leitfähigen Teilen in Verbindung zu kommen. Dieser Schutzklasse unterliegen die meisten Elektrowerkzeuge.
In die Schutzklasse 3 fallen alle Betriebsmittel, die eine niedrige Schutzkleinspannung von maximal 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung aufweisen. Elektrisches Kinderspielzeug und verschiedene medizinische Kleingeräte sind hier exemplarisch zu nennen.
Wie läuft eine Elektroprüfung nach DGUV V3 ab?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt nach einem festen Prüfschema.
- Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung. Die Betriebsmittel oder die Anlagen werden nach offensichtlichen Defekten, Fehlern und Mängeln, wie lockere Kabel oder abgebrochene Teile untersucht.
- Im zweiten Schritt erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen durch die Messung der Isolationswiderstände und Stromstärken. Bei größeren Anlagen und Geräten mit niedrigen Schutzklassen können weitere Messungen notwendig sein. Die Messwerte werden mit den vorgegebenen Grenzwerten abgeglichen.
- Abschießend wird eine Funktionsprüfung durchgeführt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss beispielsweise bei der Erprobung ergeben, dass sich das Gerät sicher vom Stromkreis trennen lässt oder die Prüfung elektrischer Anlagen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen richtig arbeiten.
Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?
- Das Gerät oder die Anlage werden zum ersten Mal in Betrieb genommen
- Nach einer Änderung oder Reparatur
- In bestimmten Zeitintervallen
Erwirbt ein Unternehmen ein neues Gerät, kann eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterbleiben, wenn der Hersteller garantiert, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten sind. Dies gilt ebenso für den Errichter einer elektrischen Anlage, der die Durchführung einer ordnungsgemäßen DGUV V3 Prüfung nachweist.
Die nächste Frist für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus Tabellen und der Gefährdungseinschätzung des Prüfers. Bei der Einschätzung, wann ein Gerät oder eine Anlage einer erneuten Überprüfung zu unterziehen ist, spielt das Alter des Betriebsmittels und die Umgebungsbeschaffenheit eine Rolle.
Unterliegt das elektrische Gerät einer hohen Beanspruchung und wird extremen Temperaturen, ätzenden Mittel oder Verunreinigungen ausgesetzt, steigt die Gefahr eines Unfalles.
Grundsätzlich gilt für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Büros eine maximale Frist von 24 Monaten und für Geräte in Werksstätten 12 Monate. Diese Fristen sind maßgeblich, sofern das Ergebnis der DGUV 3 Prüfung eine Fehlerquote von 2 % unterschreitet. Steigt das Gefährdungspotential durch häufige Benutzung, ungünstigen Umgebungsbedingungen oder Alter des Gerätes an, können sich die Fristen einer DGUV V3 Prüfung auf bis zu 3 Monate verkürzen.
Die Prüfung elektrischer Anlagen unterliegt einer Prüfungsfrist von maximal 4 Jahren. Wenn sich die Anlage in einer feuchten oder staubigen Umgebung befindet, kann sich das Zeitintervall für eine Prüfung elektrischer Anlagen durch eine höhere Gefährdungsbeurteilung verringern.
Muss eine Elektroprüfung nach DGUV V3 nachgewiesen werden?
Elektrische Geräte und Anlagen sind potenziell gefährlich und können schnell in Brand geraten. Durch Stromschläge können Menschen und Tiere schwer verletzt werden. Entstehen Schäden beim Betrieb eines Unternehmens durch elektrische Anlagen, springen normalerweise Versicherungen ein, die die Kosten regulieren. Das entfällt, wenn dem Unternehmer schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Er hat dann die Kosten selbst zu tragen, wenn er nicht eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung nachweisen kann. Die Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen sollte daher vollständig und rechtssicher sein.
Das Protokoll einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und einer Prüfung elektrischer Anlagen sollte mindestens enthalten:
- Art und Umfang der DGUV V3 Prüfung
- Prüfergebnis
- Nächsten Prüftermin
Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss zudem der Einsatzort vermerkt werden
Weitere Angaben sind empfehlenswert. Sie dienen der Übersichtlichkeit und der Beweissicherung:
- Auflistung festgestellter Mängel
- Inventarnummer, um das Gerät genau zuzuordnen
- Verwendetes Prüfwerkzeug
Am Ende des Prüfprotokolls sollte die Person, die die DGUV V3 Prüfung durchgeführt hat, namentlich genannt werden und die Aufzeichnung unterschreiben.
Spezielle Computerprogramme, die extra für eine DGUV V3 Prüfung entwickelt wurden, erleichtern die Nachweispflicht. Optional können die geprüften Geräte und Anlagen mit einer Prüfplakette gekennzeichnet werden. Darauf ist vermerkt, wann der nächste Prüftermin ansteht.
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