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Die Geräteprüfung DGUV V3 - Was verbirgt sich dahinter
Elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen in Unternehmen werden in Deutschland streng auf ihre Sicherheit hin überprüft. Das liegt darin begründet, dass von ihnen mögliche Gefahren ausgehen. In den Vorgaben zum gewerblichen Arbeitsschutz werden sie deshalb mit zahlreichen gesetzlichen Regeln und Vorschriften bedacht. Diese erlässt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die der Dachverband der gesetzlicher Unfallkassen in Deutschland ist. Ob die Vorgaben und Regeln eingehalten werden, kontrolliert die DGUV regelmäßig. Dafür gibt es sogar eine spezielle Vorschrift. Die Geräteprüfung DGUV V3 umfasst die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen.
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Die Rolle von Unternehmern bei der Geräteprüfung DGUV V3
Unternehmer müssen in ihren Bereichen den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen garantieren. gewährleisten. Elektrische Betriebsmittel in den Betrieben dürfen sie nur betreiben, wenn diese frei von Störungen funktionieren. Um den sicheren Betrieb nachzuweisen, muss sich jeder einzelne Unternehmer in regelmäßigen Abständen einer DGUV V3 Prüfung unterziehen. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gibt der Gesetzgeber eine Spanne zeitlicher Intervalle vor. An sie müssen sich die Unternehmer halten. Je nach Art des Betriebsmittels reichen die Zeitspannen für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel von ein paar Wochen und Monaten bis zu zwei, maximal jedoch vier Jahren. Je mehr ein Gerät oder eine Anlage bei ihrem Einsatz beansprucht wird, desto kürzer ist das Zeitintervall bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Geräteprüfung DGUV V3 die Unterschiede: Ortsveränderliche Betriebsmittel oder elektrische Anlagen
Die DGUV V3 Prüfung mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen ist verpflichtend für sämtliche elektrischen Betriebsmittel in einem Unternehmen. Unterschieden werden elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Zu den elektrischen Anlagen gehören außerdem Zusammenschlüsse von elektrischen Betriebsmitteln. Wenn diese mit der Umgebung fest verbunden sind, zählen diese zu den stationäre Anlagen. Das sind etwa Verteilungen in Gebäuden oder in Containern. Stationäre Anlagen mit der Pflicht zu einer DGUV V3 Prüfung gibt es außerdem in besonderen Bauten. Temporär stationäre Anlagen werden nach dem Einsatz und nach Bedarf demontiert und an einer anderen Stelle erneut aufgebaut und wieder zusammengeschaltet. Auch diese Betriebsmittel unterliegen einer Pflicht zur DGUV V3 Prüfung. Stationäre Anlagen benötigen die Prüfung elektrischer Anlagen im Rahmen einer DGUV V3 Prüfung. Nicht stationäre Betriebsmittel werden bei einer DGUV V3 Prüfung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterzogen.
Schritte bei der Geräteprüfung DGUV V3
Die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt, genau wie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in drei Schritten:
- die Sichtprüfung
- die Funktionsprüfung
- die Messprüfung
Vorbereitet wird der Prozess der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zunächst mit der Bestandsaufnahme. Dabei macht sich der Prüfer mit früheren Prüfprotokollen, mit Zeichnungen, Schalt- sowie Übersichtsplänen vertraut.
Wer führt eineGeräteprüfung DGUV V3 durch?
Die DGUV V3 Prüfung wird durch eine Fachkraft mit dem Spezialgebiet Elektrotechnik ausgeführt. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen braucht dieser Experte eine elektrotechnische Berufsausbildung oder alternativ ein Studium auf mit dieser Fachrichtung. Darüber hinaus ist noch mindestens ein Jahr Berufserfahrung verpflichtend sowie eine aktuell bestehende Berufsausübung mit Schwerpunkt Elektrotechnik, Elektronik oder Anlagenprüfung. Das sichert, dass die Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften auf einem hohem Niveau und vor allem aktuell sind. Der Experte darf einzelne Arbeitsschritte bei der DGUV V3 Prüfung mit einer elektrotechnisch unterwiesenen Person ausführen.
Wie sieht eine Dokumentation der Geräteprüfung DGUV V3 aus?
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen verlangt der Gesetzgeber zwingend eine umfassende Dokumentation. Das dient unter anderem auch dem Schutz vor eventuellen Forderungen nach Schadensersatz. Denn wenn in den Wochen nach einer Prüfung elektrischer Anlagen Schäden oder Unregelmäßigkeiten auftreten, dient die Dokumentation als ein Nachweis, dass eine DGUV V3 Prüfung stattgefunden hat. Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden die Resultate ebenfalls sorgfältig dokumentiert.
Bei der Dokumentation einer DGUV V3 Prüfung müssen unbedingt inhaltliche Mindestanforderungen eingehalten werden. Ein wichtiger Bestandteil bei der schriftlichen Niederlegung der Ergebnisse einer Prüfung elektrischer Anlagern ist die Liste von Prüfprotokollen. Für eine bessere Übersicht sind Protokollnummern sinnvoll. Erforderlich ist die Beschreibung des Prüfumfangs und der Grundlagen der Prüfung, Auch der Anlass der Prüfungen gehört in die Dokumentation.
Diese Angaben müssen abschließend in eine Dokumentation:
- Namen und Anschrift des Auftraggebers bzw. Veranlassers der Prüfung
- Namen und Anschrift des ausführenden Unternehmens
- Namen und Anschrift der Prüfperson
- Datum der Prüfung,
- Unterschrift des Prüfers und des Betreibers der Anlage
In die Dokumentation kommen außerdem Empfehlungen, die den zukünftigen Betrieb der Anlage und eventuelle Nachrüstungen betreffen. Hier sollte der Prüfer zusätzliche Empfehlungen nach VDE 0105-100 geben. Sie sollten Verbesserungen des Betriebsmittel oder der Anlage betreffen. Diese Empfehlungen müssen angemessen sein.
Geräteprüfung DGUV V3: Kompakte Bewertung des Zustandes
Dabei werden folgende Kategorien unterschieden:
- Schwerwiegende und sicherheitsrelevante Mängel. Diese Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden. Innerhalb einer bestimmten Frist muss der Unternehmer dies nachzuweisen.
- Mängel, von denen zwar eine potenzielle Gefahr für Störungen ausgeht, die jedoch nicht akut sind. Die Mängel können später gefährlich werden, wenn sie der Betreiber nicht behebt.
- Mängel, die schon entdeckt und auch behoben worden sind.
Gibt es bei einer Geräteprüfung DGVU V3 Prüfplaketten?
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