Eine Unternehmenskrise kommt selten über Nacht. Sie kündigt sich an – oft leise durch sinkende Margen, schleichenden Liquiditätsverlust oder strategische Fehlentscheidungen. Doch wenn die Warnsignale ignoriert werden, verwandelt sich die Situation schnell in einen existenzbedrohenden Sturm. In Deutschland steigen die Unternehmensinsolvenzen aktuell spürbar an. Für Geschäftsführer und Inhaber bedeutet das: Zögern ist jetzt das größte Risiko.
Wir verstehen den enormen Druck, der in dieser Situation auf Ihnen lastet. Unsere spezialisierte Krisenberatung ist darauf ausgerichtet, Ihr Unternehmen nicht nur zu stabilisieren, sondern zukunftsfähig neu aufzustellen. Wir liefern keine theoretischen Papiere, sondern handfeste Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung. Mit unserer Expertise navigieren wir Sie sicher durch rechtliche Fallstricke (StaRUG, Insolvenzrecht) und verhandeln auf Augenhöhe mit Banken und Gläubigern.
Handeln Sie, bevor es zu spät ist. Eine professionelle Krisenberatung ist oft der entscheidende Wendepunkt für den Turnaround.
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ToggleWarum professionelle Krisenberatung jetzt überlebenswichtig ist
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich drastisch verändert. Steigende Energiekosten, unterbrochene Lieferketten, Inflation und ein verändertes Zinsumfeld bringen selbst etablierte Unternehmen ins Wanken. Laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist ein deutlicher Anstieg der Regelinsolvenzen zu verzeichnen. Dies zeigt, dass traditionelle Geschäftsmodelle schneller als je zuvor unter Druck geraten können.
Viele Unternehmer versuchen zunächst, die Probleme intern zu lösen („Das schaffen wir schon alleine“). Doch in einer fortgeschrittenen Krise fehlt oft der objektive Blick von außen. Interne Lösungsversuche scheitern häufig an Betriebsblindheit oder emotionaler Befangenheit. Ein externer Krisenberater bringt nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch die nötige Neutralität, um harte, aber notwendige Entscheidungen durchzusetzen. Zudem fordern Finanzierer wie Banken in der Regel ein externes Sanierungsgutachten (oft nach IDW S6), um Kredite zu verlängern oder neue Mittel bereitzustellen.

Objektive Analyse statt Betriebsblindheit
Wenn Umsätze wegbrechen, neigen Führungskräfte oft zu Aktionismus oder Schockstarre. Wir analysieren Ihre Situation nüchtern und datenbasiert. Wo wird Geld verbrannt? Welche Geschäftsbereiche sind noch profitabel? Unsere externe Perspektive deckt Ineffizienzen auf, die intern oft übersehen oder tabuisiert werden. Wir identifizieren die wahren Krisenursachen, die oft tiefer liegen als nur in „schlechter Konjunktur“.
Diese Objektivität ist auch gegenüber Ihren Stakeholdern (Banken, Lieferanten, Gesellschaftern) entscheidend. Ein Sanierungskonzept, das von spezialisierten Beratern erstellt wurde, genießt eine weitaus höhere Glaubwürdigkeit als interne Planungen. Dies ist oft der Schlüssel, um Stillhalteabkommen mit Gläubigern zu erreichen und die Finanzierung zu sichern.
Geschwindigkeit ist der Faktor Nummer 1
In der Krise ist Zeit Ihr wertvollstes Gut. Liquiditätsengpässe können innerhalb weniger Wochen zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenzantragspflicht führen. Wir agieren sofort. Unser Team ist darauf spezialisiert, in kürzester Zeit Transparenz über die finanzielle Situation zu schaffen (Liquiditätsstatus T+1). Wir implementieren Sofortmaßnahmen zur Cash-Generierung, noch bevor das langfristige Sanierungskonzept fertiggestellt ist.
Je früher Sie uns einbinden, desto größer ist der Handlungsspielraum. In frühen Krisenstadien (Stakeholder- oder Strategiekrise) lassen sich oft noch außergerichtliche Sanierungen ohne Gesichtsverlust realisieren. Warten Sie bis zur akuten Liquiditätskrise, verengen sich die Optionen drastisch auf formale Insolvenzverfahren oder Schutzschirmverfahren.
Die 3 Phasen der Unternehmenskrise: Wo stehen Sie?
Eine Unternehmenskrise entsteht nicht plötzlich, sie durchläuft verschiedene Stadien. Die korrekte Einordnung Ihres Unternehmens in diese Phasen ist entscheidend für die Wahl der richtigen Gegenmaßnahmen. Wir unterscheiden in unserer Beratungspraxis typischerweise drei Eskalationsstufen. Je weiter die Krise fortschreitet, desto geringer wird der Handlungsspielraum der Geschäftsführung.
Unser Ziel ist es, Sie idealerweise in Phase 1 oder 2 abzufangen. Doch auch in Phase 3 gibt es dank moderner Instrumente wie dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) noch Wege, das Unternehmen zu retten, sofern rechtzeitig gehandelt wird.
1. Die Strategische Krise
In dieser Phase sind die Zahlen oft noch schwarz, aber das Geschäftsmodell verliert an Zukunftsfähigkeit. Marktanteile sinken schleichend, Innovationszyklen werden verpasst oder ein wichtiger Hauptkunde springt ab. Die Liquidität ist noch vorhanden, aber die Erfolgspotenziale schwinden. Viele Unternehmer übersehen diese Phase, da „noch Geld auf dem Konto ist“.
Hier setzen wir mit strategischer Neuausrichtung an. Wir prüfen Ihr Produktportfolio, analysieren Wettbewerber und passen Ihr Geschäftsmodell an neue Marktgegebenheiten an. Maßnahmen in dieser Phase sind am wirkungsvollsten und kostengünstigsten, da noch kein akuter Liquiditätsdruck besteht.
2. Die Ertrags- und Erfolgskrise
Die Probleme schlagen sich nun in der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) nieder. Umsätze brechen ein, Kosten laufen aus dem Ruder, und das Eigenkapital schmilzt durch Verluste ab. Die Bonität bei Banken verschlechtert sich (Rating-Herabstufung). Es wird immer schwieriger, Gewinne zu erwirtschaften, und die Reserven werden angegriffen.
In der Erfolgskrise liegt unser Fokus auf massiver Kostensenkung und Effizienzsteigerung. Wir durchleuchten Ihre Kostenstruktur, verhandeln Konditionen neu und optimieren Prozesse. Das Ziel ist der „Break-Even“ und die Wiederherstellung der operativen Profitabilität (EBIT-Marge), um den Rutsch in die Liquiditätskrise zu verhindern.
3. Die Liquiditätskrise
Dies ist das akuteste Stadium. Das Unternehmen hat Schwierigkeiten, fällige Rechnungen zu begleichen. Kreditlinien sind ausgeschöpft, Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse, und Löhne können eventuell nicht mehr pünktlich gezahlt werden. Es droht die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO).
Hier zählt jede Stunde. Unsere Sofortmaßnahmen konzentrieren sich ausschließlich auf die Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Cash Management). Wir erstellen kurzfristige Liquiditätspläne (13-Wochen-Vorschau), sprechen mit Gläubigern über Stundungen und prüfen Insolvenzantragspflichten, um Sie vor persönlicher Haftung zu schützen. Parallel prüfen wir Sanierungsoptionen nach StaRUG oder Insolvenzrecht.
Unsere Leistungen: Ganzheitliche Sanierung & Restrukturierung
Wir bieten Ihnen keine Standardlösungen, sondern ein auf Ihre spezifische Krisensituation zugeschnittenes Maßnahmenpaket. Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir betrachten Finanzen, Strategie und Rechtliches (in Kooperation mit Fachanwälten) integriert. Unser Ziel ist der nachhaltige Turnaround – wir gehen erst, wenn Ihr Unternehmen wieder „Wetterfest“ ist.
Dabei arbeiten wir streng nach den Qualitätsstandards der Branche, insbesondere den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und den Anforderungen der Finanzinstitute. Dies sichert Ihnen die Akzeptanz unserer Konzepte bei Banken und Investoren.

Liquiditätssicherung und Cash-Flow-Management
Ohne Liquidität (Bargeld) steht der Betrieb still. Unsere erste Amtshandlung ist oft die Einrichtung eines robusten Liquiditätsmanagements. Wir implementieren eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, die Ihnen tagesgenau zeigt, welche Zahlungen möglich sind und wo Engpässe drohen. Wir identifizieren „Quick Wins“ zur Cash-Generierung, wie z.B. Factoring, Sale-and-Lease-Back oder den Abbau von Lagerbeständen (Working Capital Management).
Gleichzeitig übernehmen wir die schwierige Kommunikation mit Banken und Kreditversicherern. Durch proaktives „Stakeholder Management“ schaffen wir Vertrauen zurück. Banken sind eher bereit, Stillhalteabkommen zu unterzeichnen, wenn sie sehen, dass die Finanzen professionell gesteuert und überwacht werden.
Sanierungsgutachten nach IDW S6
Wenn Banken Kredite kündigen oder neu vergeben sollen, verlangen sie meist ein Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S6. Dieses Gutachten ist der „Goldstandard“ in Deutschland. Es prüft, ob das Unternehmen objektiv sanierungsfähig ist. Wir erstellen diese Gutachten gerichtsfest und bankenkonform. Wir analysieren darin die Krisenursachen, die Marktstellung und erstellen eine integrierte Unternehmensplanung.
Ein positives IDW S6 Gutachten bescheinigt die Fortführungsfähigkeit und die Sanierungsfähigkeit. Es ist oft die „Eintrittskarte“ für weitere Finanzierungen. Unsere Berater sind erfahren darin, die strengen Anforderungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu erfüllen und ein schlüssiges Sanierungskonzept zu präsentieren, das Finanziers überzeugt.
Operative Restrukturierung & Turnaround-Management
Ein Konzept allein rettet noch kein Unternehmen – es muss umgesetzt werden. Wir begleiten Sie als Umsetzungsbegleiter oder auf Wunsch auch als Interims-Manager (CRO – Chief Restructuring Officer). Wir setzen die definierten Maßnahmen konsequent um: Schließung unrentabler Sparten, Personalmaßnahmen (sozialverträglich), Neuverhandlung von Lieferverträgen und Optimierung der Produktion.
Wir etablieren zudem ein wirksames Controlling-System. Damit stellen wir sicher, dass Sie Abweichungen vom Sanierungsplan sofort erkennen und gegensteuern können. Der Turnaround gilt erst als geschafft, wenn das Unternehmen nachhaltig Gewinne schreibt und wieder über eine angemessene Eigenkapitalquote verfügt.
Rechtliche Rahmenbedingungen: StaRUG und Insolvenzrecht
Die rechtliche Landschaft für Krisenunternehmen hat sich mit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) grundlegend gewandelt. Es bietet Unternehmen Werkzeuge zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es ist essenziell, diese Optionen zu kennen und rechtzeitig zu nutzen.
Gleichzeitig lauern im deutschen Recht erhebliche Haftungsfallen für Geschäftsführer. Die Grenze zwischen „sanierungsbedürftig“ und „insolvenzreif“ ist oft schmal. Wir helfen Ihnen, sich in diesem Minenfeld sicher zu bewegen und die richtigen rechtlichen Instrumente zur richtigen Zeit zu wählen.
Sanierung vor der Insolvenz (StaRUG)
Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, die lediglich „drohend zahlungsunfähig“ sind, sich gegen den Willen einzelner Gläubiger zu sanieren. Herzstück ist der Restrukturierungsplan. Hiermit können Schuldenschnitte oder Eingriffe in Verträge gerichtlich bestätigt werden, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Unternehmen bleibt voll handlungsfähig, das „Insolvenz-Stigma“ entfällt.
Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren vorliegen. Wir unterstützen bei der Erstellung des Restrukturierungsplans und moderieren die Abstimmung mit den Gläubigergruppen. Dies ist eine mächtige Option für Unternehmen, die im Kern gesund sind, aber unter einer zu hohen Schuldenlast leiden.
Haftungsvermeidung für Geschäftsführer (§ 15a InsO)
Für Geschäftsführer ist die Krise ein persönliches Risiko. Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt (Insolvenzverschleppung), drohen zivilrechtliche Haftung mit dem Privatvermögen und strafrechtliche Konsequenzen. Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) müssen Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung spätestens innerhalb von drei Wochen (bzw. sechs Wochen bei Überschuldung) handeln.
Wir dokumentieren für Sie lückenlos den Finanzstatus. Durch unsere Liquiditätsplanung und Fortbestehensprognose haben Sie jederzeit den Nachweis, ob Insolvenzreife vorliegt oder nicht. Diese Dokumentation ist Ihre „Lebensversicherung“ im Falle einer späteren rechtlichen Prüfung. Wir sensibilisieren Sie für verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) und schützen Sie vor persönlichen Regressansprüchen.
Ablauf unserer Krisenberatung
Transparenz und Struktur sind in der Krise essenziell. Unser Beratungsprozess ist klar gegliedert, damit Sie jederzeit wissen, was der nächste Schritt ist und welche Ergebnisse Sie erwarten können. Wir arbeiten effizient, diskret und zielorientiert.
| Phase | Inhalt & Ziel |
|---|---|
| 1. Erstgespräch & Quick-Check | Kostenloses Vertraulichkeitsgespräch. Grobe Einschätzung der Lage. Prüfung von Insolvenzantragspflichten (Red Flag Report). Klärung von Fördermöglichkeiten. |
| 2. Analyse & Liquiditätssicherung | Aufstellung des Liquiditätsstatus T+1. Sofortmaßnahmen zur Cash-Sicherung. Analyse der Krisenursachen (Markt, Wettbewerb, Kosten). |
| 3. Konzeption (IDW S6) | Erstellung des detaillierten Sanierungskonzepts oder Restrukturierungsplans. Definition strategischer und operativer Maßnahmen. Integrierte Planung (GuV, Bilanz, Cashflow). |
| 4. Verhandlung & Finanzierung | Präsentation des Konzepts bei Finanzierern und Gläubigern. Verhandlung von Sanierungsbeiträgen (Haircuts, Stundungen). Sicherung von Neukrediten. |
| 5. Umsetzung & Controlling | Begleitung der Maßnahmenumsetzung (PMO). Regelmäßiges Reporting an Stakeholder (Soll-Ist-Vergleiche). Anpassung bei Abweichungen. |
Fördermöglichkeiten: BAFA-Förderung nutzen
Gute Beratung kostet Geld – gerade in der Krise ist das oft knapp. Doch der Staat unterstützt Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS). Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ signifikante Zuschüsse zu den Beratungskosten erhalten.
Für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (gemäß EU-Definition) beträgt der Zuschuss oft bis zu 90% der förderfähigen Beratungskosten (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.000 €). Das bedeutet, Sie erhalten professionelle Hilfe fast zum Nulltarif. Wir sind als Berater beim BAFA gelistet und unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden (außer bei akuten UiS nach Absprache). Wir prüfen im Erstgespräch sofort Ihre Förderfähigkeit.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite des BAFA.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Krisenberatung
Wann muss ich Insolvenz anmelden?
Ein Insolvenzantrag ist zwingend zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (es kann mehr als 10% der fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von 3 Wochen begleichen) oder überschuldet ist (das Vermögen deckt die Schulden nicht mehr und es gibt keine positive Fortführungsprognose). Wir prüfen diese Kriterien für Sie tagesaktuell.
Was kostet ein IDW S6 Gutachten?
Die Kosten variieren stark je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Datenqualität. Ein seriöses Gutachten erfordert tiefgehende Analysen. Allerdings sind diese Kosten oft eine Investition in die Zukunft, da ohne Gutachten meist keine Bankfinanzierung mehr möglich ist. Zudem sind Teile der Kosten oft förderfähig.
Kann ich mein Unternehmen ohne Insolvenz sanieren?
Ja, das ist das primäre Ziel unserer Beratung. Durch frühzeitiges Eingreifen, operative Restrukturierung oder Instrumente wie das StaRUG können Unternehmen oft saniert werden, ohne ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig handeln, bevor die Liquidität vollständig aufgebraucht ist.
Wie lange dauert eine Sanierung?
Die akute Stabilisierungsphase dauert oft nur wenige Wochen. Die komplette operative Restrukturierung und strategische Neuausrichtung nimmt jedoch meist 6 bis 24 Monate in Anspruch, bis das Unternehmen wieder nachhaltig profitabel ist.
Fazit: Überlassen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens nicht dem Zufall
Eine Krise ist immer auch eine Chance für einen Neuanfang – aber nur, wenn sie professionell gemanagt wird. Warten und Hoffen sind keine Strategien. Die Risiken für das Unternehmen und Sie als Privatperson (Haftung) sind zu groß. Mit unserer Krisenberatung holen Sie sich die Kontrolle zurück.
Wir stehen an Ihrer Seite: Mit klarem Kopf, fundiertem Fachwissen und einem starken Netzwerk zu Banken und Anwälten. Lassen Sie uns gemeinsam den Turnaround schaffen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches und streng vertrauliches Erstgespräch.
Quellenverweise & Weiterführende Informationen: