Droht Ihrem Lebenswerk das Aus? Sie sind nicht allein. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt allein im Dezember 2025 um über 15 % gestiegen. Doch eine Krise ist nicht das Ende – sie ist der Wendepunkt. Mit professioneller Sanierungsberatung drehen wir das Ruder herum, stellen Liquidität sicher und vermeiden gemeinsam die Insolvenz.

Als erfahrene Sanierungsberater wissen wir: Unternehmerisches Scheitern ist in Deutschland oft stigmatisiert, doch betriebswirtschaftliche Krisen gehören zum Zyklus der Marktwirtschaft. Ob durch externe Schocks, steigende Zinsen oder wegbrechende Märkte – die Ursachen sind vielfältig. Entscheidend ist nicht, dass Sie in die Krise geraten sind, sondern wie entschlossen Sie den Weg heraus beschreiten. Zögern ist in dieser Phase Ihr größter Feind, denn die gesetzlichen Fristen (insbesondere § 15a InsO) sind gnadenlos.

Wir bieten Ihnen keine theoretischen Konzepte, sondern handfeste, operative Hilfe. Von der akuten Liquiditätssicherung über die Erstellung bankfähiger Fortführungsprognosen nach IDW S6 bis hin zur Nutzung moderner gesetzlicher Rahmenbedingungen wie dem StaRUG. Wir kämpfen an Ihrer Seite für den Erhalt Ihrer Selbstständigkeit und Ihres Vermögens. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam Ihre Optionen prüfen, bevor es zu spät ist.

Professionelle Sanierungsberatung und Digitalisierung für Selbstständige
Strategische Neuausrichtung ist der Kern erfolgreicher Sanierung.

Was ist professionelle Sanierungsberatung?

Sanierungsberatung ist weit mehr als bloße Kostenreduktion. Viele Selbstständige versuchen in der ersten Phase der Krise reflexartig, Ausgaben zu kürzen. Das ist richtig, greift aber oft zu kurz. Eine professionelle Sanierungsberatung betrachtet das Unternehmen ganzheitlich. Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Geschäftsmodell so anzupassen, dass es auch in Zukunft tragfähig ist.

Unsere Beratung setzt dort an, wo der Schuh am meisten drückt: bei der Liquidität und der strategischen Ausrichtung. Wir analysieren nicht nur die Zahlen der Vergangenheit (Buchhaltung), sondern planen die Zukunft. Dabei agieren wir als Puffer zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern, Banken und dem Finanzamt. Emotionale Entscheidungen werden durch rationale, datengestützte Strategien ersetzt.

Unterschied zwischen Sanierung und Restrukturierung

Oft werden diese Begriffe synonym verwendet, doch in der Fachsprache gibt es feine Unterschiede, die für Ihre Situation relevant sein können. Beide Disziplinen greifen jedoch ineinander und sind Teil unseres ganzheitlichen Ansatzes.

  • Sanierung: Bezieht sich meist auf die Sofortmaßnahmen zur Abwendung einer akuten Insolvenzgefahr. Hier steht die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit im Fokus (Liquiditätsmanagement, Stundungsvereinbarungen).
  • Restrukturierung: Beschreibt die langfristige strategische Neuausrichtung. Dies beinhaltet Anpassungen des Geschäftsmodells, Prozessoptimierungen oder die Erschließung neuer Märkte, um dauerhaft profitabel zu sein.
  • Turnaround: Der gesamte Prozess von der Krise bis zum erfolgreichen „Turn“ in die Gewinnzone.

Für Sie als Selbstständigen bedeutet das: Wir löschen nicht nur das Feuer (Sanierung), sondern bauen das Haus danach feuerfest wieder auf (Restrukturierung). Ohne diesen zweiten Schritt ist die nächste Krise oft nur eine Frage der Zeit.

Warnsignale: Wann Sie einen Sanierungsberater brauchen

Krisen kommen selten über Nacht. Meist kündigen sie sich durch „schwache Signale“ an, die im operativen Alltag oft übersehen oder verdrängt werden. Als Unternehmer müssen Sie lernen, diese Signale frühzeitig zu deuten. Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer ist der Handlungsspielraum (und desto geringer das Haftungsrisiko für Sie als Geschäftsführer).

Es gibt verschiedene Krisenstadien. Die gefährlichste Falle ist die „strategische Krise“, da das Unternehmen hier noch Gewinne schreibt, aber bereits Marktanteile verliert. Wenn Sie erst handeln, wenn das Bankkonto leer ist, sind die Optionen oft auf die Insolvenzverwaltung beschränkt. Prüfen Sie sich ehrlich anhand der folgenden Indikatoren.

Die 4 Phasen der Unternehmenskrise

Um Ihre aktuelle Lage richtig einzuschätzen, nutzen wir etablierte Modelle. Erkennen Sie sich in einer dieser Phasen wieder? Wenn ja, ist sofortiges Handeln erforderlich.

  1. Strategische Krise: Veraltete Produkte, sinkende Nachfrage, neue Wettbewerber. Der Umsatz stimmt noch, aber das Potenzial schwindet.
  2. Ertragskrise: Die Gewinne brechen ein, Verluste werden geschrieben. Das Eigenkapital schmilzt ab. Sie zehren von der Substanz.
  3. Liquiditätskrise: Rechnungen können nicht mehr fristgerecht bezahlt werden. Die Kreditlinien sind am Limit. Lieferanten mahnen.
  4. Insolvenzreife: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liegt vor. Hier besteht akute Antragspflicht (bei Kapitalgesellschaften) oder massiver Handlungsdruck bei Einzelunternehmern.
Achtung Haftungsrisiko: Ignorieren Sie niemals Liquiditätsengpässe. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit nicht innerhalb von drei Wochen (oder bei Überschuldung sechs Wochen) Insolvenzantrag stellen, droht Haftung wegen Insolvenzverschleppung – auch mit Ihrem Privatvermögen!

Der Goldstandard: Das IDW S6 Sanierungsgutachten

Wenn Ihre Hausbank das Wort „Kreditkündigung“ in den Mund nimmt oder neue Mittel verweigert, fällt oft der Begriff IDW S6. Dies ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) für Sanierungskonzepte. Banken in Deutschland sind regulatorisch (MaRisk) dazu verpflichtet, Kredite an krisenbehaftete Unternehmen nur dann zu vergeben, wenn ein positives Sanierungsgutachten vorliegt.

Ein solches Gutachten ist keine bloße Formalität, sondern der „TÜV“ für Ihr Überleben. Es bestätigt objektiv, dass Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist. Wir erstellen diese Gutachten oder „Sanierungskonzepte in Anlehnung an IDW S6“ (für kleinere Unternehmen), um das Vertrauen Ihrer Finanzierer zurückzugewinnen. Ohne dieses Papier fließt in der Krise meist kein Geld mehr.

Kerninhalte eines IDW S6 Gutachtens

Ein IDW S6 Gutachten muss strenge qualitative Anforderungen erfüllen. Es reicht nicht, einfach zu sagen „es wird schon wieder“. Wir müssen detailliert und belegbar aufzeigen, wie die Wende gelingt.

Komponente Beschreibung & Ziel
Krisenursachenanalyse Warum sind wir hier? (Interne Fehler vs. externe Marktkräfte). Nur wer die Ursache kennt, kann sie beheben.
Leitbild des sanierten Unternehmens Wie sieht das Geschäftsmodell der Zukunft aus? Welche Produkte/Dienstleistungen tragen das Unternehmen?
Maßnahmenplan Konkrete Schritte (z.B. Personalmaßnahmen, Verkauf von Assets, Preisstrategie) mit Verantwortlichkeiten und Zeitplan.
Integrierte Unternehmensplanung Detaillierte Plan-GuV, Plan-Bilanz und Liquiditätsplan für mindestens zwei Jahre, die den Effekt der Maßnahmen zeigen.

Für weitere Informationen zu den Standards empfehlen wir einen Blick auf die Publikationen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

StaRUG: Sanierung ohne Insolvenzverfahren

Seit 2021 gibt es in Deutschland ein revolutionäres Werkzeug für die Sanierung: Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Früher gab es oft nur die Wahl zwischen „außergerichtlicher Einigung“ (die oft an einem einzigen sturen Gläubiger scheiterte) und dem klassischen Insolvenzverfahren (mit all seinem Stigma und Kontrollverlust).

Das StaRUG füllt diese Lücke. Es ermöglicht eine Sanierung vor der Insolvenz. Der Clou: Wir können einen Restrukturierungsplan erstellen, der auch gegen den Willen einer Minderheit von Gläubigern durchgesetzt werden kann (der sogenannte „Cram-down“). Das Gericht prüft den Plan lediglich, eröffnet aber kein Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung bleibt voll in Ihren Händen.

Voraussetzungen für das StaRUG-Verfahren

Das StaRUG ist kein Allheilmittel für jeden, aber für viele Selbstständige und KMU eine mächtige Option. Es gibt jedoch strikte Zugangsvoraussetzungen, die wir im ersten Beratungsgespräch prüfen müssen.

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Sie können Ihre Rechnungen aktuell noch bezahlen, aber die Prognose (meist 24 Monate) zeigt, dass Ihnen das Geld ausgehen wird.
  • Keine Zahlungsunfähigkeit: Wenn Sie bereits heute zahlungsunfähig sind (fällige Verbindlichkeiten > 10% der flüssigen Mittel), ist das StaRUG meist versperrt und der Weg führt in die Regelinsolvenz.
  • Sanierungsfähigkeit: Es muss ein schlüssiges Konzept vorliegen (ähnlich IDW S6), das zeigt, dass die Maßnahmen greifen werden.

Mehr Details zum Gesetzestext finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Prozessbegleitung bei der Unternehmenssanierung
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: Von der Analyse bis zum erfolgreichen Turnaround.

Finanzierung & Förderungen: Wer zahlt die Beratung?

Ein häufiger Einwand von Selbstständigen in der Krise ist: „Ich habe kein Geld für teure Berater.“ Das ist verständlich, aber oft ein Trugschluss. Zum einen kostet eine ungebremste Insolvenz Sie meist alles, was Sie haben. Zum anderen gibt es staatliche Unterstützung, die genau dafür da ist, Unternehmen zu retten. Der Staat hat ein massives Interesse daran, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze zu sichern.

Das wichtigste Instrument hierbei ist die Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Unter dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Beratungskosten bezuschusst werden. Für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten hier oft besondere Konditionen, die eine intensive Betreuung ermöglichen, um die Insolvenz abzuwenden.

BAFA Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig, aber der Kern bleibt: Der Staat übernimmt einen signifikanten Teil der Beratungskosten. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt wird (bzw. nach einem verpflichtenden Informationsgespräch bei einem Regionalpartner).

  • Hohe Zuschussquote: Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten oft bis zu 90% Zuschuss zu den Beratungskosten (gedeckelt auf eine bestimmte Bemessungsgrundlage, aktuell oft 3.000 €). *Bitte beachten Sie, dass Richtlinien variieren können.*
  • Qualifizierte Berater: Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn der Berater beim BAFA gelistet und für diese Art der Beratung qualifiziert ist – so wie wir.
  • Keine Vorfinanzierung nötig? In manchen Fällen kann über Abtretungserklärungen gearbeitet werden, allerdings ist das Standardverfahren das „Erstattungsprinzip“. Wir klären die genauen Modalitäten individuell.

Aktuelle Informationen zu den Fördersätzen finden Sie direkt auf der Seite des BAFA.

Insolvenzvermeidung vs. Planinsolvenz: Die Optionen

Manchmal ist die „Außergerichtliche Sanierung“ nicht mehr möglich, weil die Schuldenlast zu erdrückend ist. Aber auch hier gilt: Insolvenz ist nicht gleich „Pleite und Ende“. Das moderne Insolvenzrecht (ESUG) bietet Instrumente, mit denen Sie als Unternehmer am Ruder bleiben können. Wir sprechen hier von der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren.

In diesen Verfahren wird kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt, der Ihnen die Schlüssel wegnimmt. Stattdessen führen Sie das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Sie können sich von Altlasten befreien, ungünstige Dauerschuldverhältnisse (z.B. teure Mietverträge) kündigen und das Unternehmen „entschuldet“ neu aufstellen. Wir analysieren für Sie, ob der harte Schnitt der Insolvenz oder die sanfte Sanierung (StaRUG / außergerichtlich) der bessere Weg ist.

Wichtig zu wissen: Die Statistiken zeigen, dass Unternehmen, die frühzeitig eine Planinsolvenz oder ein StaRUG-Verfahren anstreben, signifikant höhere Überlebenschancen haben als jene, die bis zur letzten Sekunde warten („Regelinsolvenz“). Agieren Sie proaktiv!

Warum Langguth Consulting?

Es gibt viele Unternehmensberater, aber nur wenige Spezialisten für echte Krisensituationen. In der „Schönwetter-Beratung“ geht es um Wachstum und Marketing. In der Sanierungsberatung geht es um Existenzsicherung, Insolvenzrecht und harte Verhandlungen mit Banken. Wir sprechen die Sprache Ihrer Gläubiger und verstehen gleichzeitig die emotionale Belastung, die auf Ihnen als Selbstständigem lastet.

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch absolute Diskretion, hohe Geschwindigkeit und fachliche Exzellenz aus. Wir sind keine Theoretiker, die PowerPoints malen und dann verschwinden. Wir bleiben an Bord, bis das Schiff wieder in ruhigen Gewässern fährt. Unser Netzwerk aus Fachanwälten für Insolvenzrecht und Steuerberatern garantiert, dass jeder Schritt rechtssicher ist.

Wir arbeiten strikt nach den Grundsätzen des „Ehrbaren Kaufmanns“ und den Qualitätsstandards der Sanierungsberatung. Vertrauen ist unsere Währung. Wenn wir keine Chance sehen, sagen wir Ihnen das ehrlich – auch das gehört zu einer seriösen Beratung dazu, um weiteres „Geldverbrennen“ zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sanierungsberatung

Wie viel kostet eine Sanierungsberatung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Krise und der Unternehmensgröße ab. Ein einfaches Gutachten ist günstiger als eine monatelange Begleitung. Dank BAFA-Förderung wird jedoch ein Großteil der Kosten (oft 50-90%) vom Staat übernommen. Das Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Lage ist bei uns in der Regel kostenfrei.

Ist eine Sanierung auch für Solo-Selbstständige möglich?

Ja, absolut. Auch Einzelunternehmen können saniert werden. Hier vermischt sich oft das geschäftliche mit dem privaten Vermögen. Wir prüfen Strategien zur Schuldenbereinigung, Vergleiche mit Gläubigern und Maßnahmen zur Umsatzsteigerung, um Ihre Existenz zu sichern.

Wie lange dauert ein Sanierungsprozess?

Eine akute Liquiditätssicherung muss oft in wenigen Tagen erfolgen. Die Erstellung eines IDW S6 Gutachtens dauert meist 2-4 Wochen. Die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen (Turnaround) nimmt in der Regel 6 bis 24 Monate in Anspruch, bis das Unternehmen wieder stabil profitabel ist.

Erfahren meine Kunden von der Sanierung?

Bei einer außergerichtlichen Sanierung oder einem Verfahren nach StaRUG besteht keine Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung. Das Verfahren läuft meist still („Silent Sanierung“). Anders ist es bei einer Insolvenz, die veröffentlicht wird. Daher ist unser Ziel stets, Probleme so früh wie möglich diskret zu lösen.

Fazit: Handeln Sie jetzt für Ihre Zukunft

Die Insolvenzstatistik 2024/2025 zeigt deutlich: Warten ist keine Strategie. Die Märkte bereinigen sich, und nur wer anpassungsfähig ist, überlebt. Eine Unternehmenskrise ist eine enorme psychische Belastung, aber sie bietet auch die Chance, alte Zöpfe abzuschneiden und das Unternehmen stärker aufzustellen als je zuvor.

Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, wo Sie stehen. Ob IDW S6 Gutachten, StaRUG-Verfahren oder operative Restrukturierung – wir haben die Werkzeuge und die Erfahrung, um Sie zu unterstützen. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf für ein vertrauliches Erstgespräch. Retten Sie, was Sie aufgebaut haben.

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